Haftpflichtversicherung der verantwortlichen Firmenleiter
Am 1sten Juli 2007 wurde in Ungarn das Wirtschaftsgesetz und das Konkursgesetz geändert. Diese Änderungen besagen, dass Geschäftsführer und Firmenleiter in anderen verantwortlichen Positionen für unkassierbare Schulden auch mit ihren privaten Vermögen haften. Diese spezielle Art von Haftpflichtversicherung gibt Deckung für reine finanzielle Schäden, die durch fahrlässige Tätigkeit der Firmenleitung entstehen. Für weitere Informationen erkundigen Sie sich bei unseren Kollegen! |