Internationaler öffentlicher Straßenverkehr-Spediteur Haftpflichtversicherung Mit dieser Deckung leistet der Versicherer für jede Warenschäden, welche in die Haftpflicht des Spediteurs laut der in Genf am 19ten Mai 1956 proklamierten, internationalen Konvention gehört. Die Versicherung deckt die Subunternehmer des Auftragnehmers nicht. Man kann diese Versicherung abschließen, wenn von den Ausgangs- und Zielorten mindestens der eine auf dem Gebiet eines Landes ist, welches ein Mitglied der CMR Konvention ist. Für weitere Informationen erkundigen Sie sich bei unseren Kollegen! |