Arbeitgeberhaftpflicht Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung gibt Deckung für solche Schadenfälle, die der Arbeitnehmer während der Ausübung seiner Aufgabe erleidet. Dazu gehören alle Fälle, die das AGB dazuzählt. Es lohnt sich für Arbeitgeber diese Versicherung zu schliessen, weil wenn ein Arbeitnehmer durch einen Unfall am Arbeitsplatz ärztlich behandelt werden muss, hebt die staatliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung vom Konto des Arbeitgebers per Inkasso automatisch ab. Es gibt jedoch Fälle, wo der Versicherer keine Leistungspflicht hat, z.B. der Arbeitnehmer erleidet einen Unfall auf dem Weg von oder zur Arbeit. Für weitere Informationen erkundigen Sie sich bei unseren Kollegen! |